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Unsere AGB’s

AGB Stand: 15. Juni 2010 1. Allgemeines 1.1 Die MK-Data (im folgenden Anbieter genannt) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie schriftlich bestätigt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. 1.3 Alle Angebote erfolgen ausschließlich freibleibend. 2. Datenschutz 2.1 Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikations dienstegesetz (IuKDG) unterrichtet der Anbieter Sie hiermit darüber, dass bei Ausfüllen des Kontaktformulars Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden. 2.2 Der Anbieter verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage oder Ihres Auftrages und gibt sie nicht an Dritte weiter. 2.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. 3. Auftragsabwicklung & Vergütung 3.1 Preise in unseren Angeboten, auf unserer Website oder mündlich genannte Preise verstehen sich immer als EURO-Beträge. 3.2 Etwaig anfallende Kosten für die Beschaffung von Fotomaterial werden dem Auftraggeber vor dem Kauf genannt und nach Beauftragung zur Beschaffung zusätzlich in Rechnung gestellt. 3.3 Wenn nicht explizit anders geregelt, sind mit Bestätigung eines Auftrags vom Auftraggeber 40 % der vereinbarten Vergütung an den Anbieter zu entrichten. 3.4 Mit Auftragsbestätigung beginnt der Anbieter mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt der Anbieter die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung. 3.5 Für die Erstellung der Homepage benötigtes Material und Inhalte müssen dem Anbieter spätestens 6 Wochen nach Projektbeginn vorliegen. Nach versäumen dieser Frist wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25 % der vereinbarten Vergütung fällig. 3.6 Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. 3.7 Liegen 12 Wochen nach Projektbeginn nicht alle für die Fertigstellung der Homepage notwendigen Materialien und Inhalte vor wird das Projekt mit Platzhaltertexten und -bildern fertiggestellt. Für den Einbau zu spät eingereichter Inhalte wird eine weitere Aufwandsvergütung fällig falls nicht anderweitig verabredet. 3.8 In den Angeboten ist, wenn nicht anders vereinbart, die Präsentation von nicht mehr als 2 Grundlayouts enthalten. Der Anbieter kann weitere Entwürfe präsentieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine unentgeltliche Tätigkeit wie die kostenfreie Erstellung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. 3.9 Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig. 3.10 Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebenso wenig begründen sie ein Miturheberrecht. 4. Nutzungs- und Urheberrecht 4.1 Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts des Anbieters ist honorarpflichtig und bedarf dessen Zustimmung. 4.2 Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt. 4.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche, vom Anbieter ermittelte Vergütung fällig. 5. Kennzeichnung 5.1 Der Anbieter behält sich vor, Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und E-Mail-Adresse in seine Arbeiten einzubringen. 6. Haftung 6.1 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. 6.2 Der Anbieter verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 6.3 Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler. 6.4 Der Anbieter haftet in keinem Fall für besondere, mittelbare oder Folgeschäden bzw. für Schäden wegen Verlust der Verantwortungsfähigkeit, Datenverlust oder entgangenen Gewinnen, die aufgrund oder in Verbindung mit den Produkten des Anbieters entstehen, unabhängig davon, ob dies aufgrund eines Vertrages, aufgrund von Fahrlässigkeit, aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung oder einer unerlaubten Handlung geschieht. 7. Individuelle ­ Programmierung 7.1 Die Ausarbeitung individueller Programmierarbeiten erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. 7.2 Grundlage für die individuelle Erstellung von Applikationen / Modulen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die MK-Data gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. 7.3 Individuell erstellte Applikationen/Module bedürfen für das jeweils Betroffene einer Programmabnahme spätestens 2 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von der MK-Data akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 7.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt das Betroffene als abgenommen. Bei Einsatz der Applikationen/Module im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Applikation / das Modul jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel (das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung) sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der MK-Data zu melden, die um schnellst mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. 7.4 Diese AGB, die dazugehörigen Anlagen und Auftragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der MK-Data für diese Vorgänge dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen. Bei Abweichungen zwischen den Bedingungen dieser AGB und einer Anlage haben die Bedingungen der Anlage Vorrang. Bedingungen eines Auftragsdokumentes haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser AGB. 8. Schriftform 8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. 9. Schluss - Bestimmungen 9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Mönchengladbach, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart. 9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.